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Copyright und Abdruck
Was geht und was nicht
Die KiGo-Tipps sind Seiten mit Impulsen, Ideen und Gratis-Material für Kindergottesdienst, Kinderkirche und christliche Kinderarbeit. Lesen Sie hier, was Sie mit dem Material tun können und was nicht.
So können Sie das Material nutzen
Sich inspirieren lassen
Neue Ideen aufgreifen
Die KiGo-Tipps helfen, neue Anregungen aufzugreifen und den Kindern in Kirchen, Gemeinden und Gemeinschaften die gute Nachricht von JESUS lebendig zu machen.
Das Angebot steht deshalb kostenlos und öffentlich im Internet zur Verfügung. Nutzen Sie es intensiv zum Ideen-Austausch und als Anregung, wenn Sie im Kreis der Mitarbeitenden die nächsten Termine vorbereiten.
Lassen Sie sich von den Anregungen inspirieren. Entwickeln Sie Ideen weiter oder fassen Sie Dinge zusammen.
Einsatz im Kindergottesdienst
Zeigen, Drucken, Einsetzen
Klar, dass dieses Material natürlich dafür gedacht ist, dass Sie es im Kindergottesdienst, Schulgottesdienst, Kindergarten oder in der Schulstunde, Gruppenstunde oder Freizeit verwenden. Speichern Sie es auf Ihrem Rechner, Tablet oder Smartphone oder drucken Sie Texte, Bilder und Rätsel für den Einsatz aus.
In diesem Rahmen verwendet, unterliegt der Einsatz keiner Einschränkung. Das Copyright am Material bleibt dabei zwar vorbehalten, für Sie bedeutet das aber keine Beschränkung.
Ausgedrucktes Material kann im Anschluss an den Einsatz natürlich den Kindern mit nach Hause gegeben werden.
Abdruck in Printmedien
Broschüren, Kirchenboten, Gemeindebriefe
Bitte
beachten Sie: Wenn Sie das Material in irgendeiner Form Ihrerseits
veröffentlichen wollen, z.B. in Broschüren Ihrer Kirche, Gemeinde oder
Gemeinschaft, in Kirchenboten, Gemeindeblättern und
-briefen,
im Programm-Material
von Veranstaltungen, Freizeiten, Schulfesten und dergleichen, müssen Sie
beim abgedruckten Material stets den
Urhebervermerk
anbringen:
(C) K. Maisel, www.kigo-tipps.de
Das Entfernen bereits vorhandener Urhebervermerke aus dem verwendeten Material ist nicht zulässig!
Im Hinblick auf das Urheberrecht unterscheidet sich das hier angebotene Material also in keiner Weise von Material aus Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, eBooks, CDs, DVDs, Kassetten und ähnlichem.
Häufige Fragen zum Abdruck
Brauchen wir für einen Abdruck eine individuelle Genehmigung?
Nein, auf individuelle Antragstellung und Genehmigung wird hier vollständig verzichtet.
Hintergrund: Seit die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO im Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig geworden ist, wäre eine konforme Behandlung der anfallenden personenbezogenen Daten im Genehmigungsprozess mit zuviel Aufwand verbunden.
Wir möchten Material für einen Abdruck verwenden, wollen es dazu aber verändern.
Die Anfrage bezieht sich meist auf Bildmaterial. Vor einer solchen veränderten Verwendung ist eine Abstimmung nötig, per Mail an: webmaster@kigo-tipps.de
Als Zeitschriften-Redaktion benötigen wir höher aufgelöstes Bildmaterial. Wo finden wir das?
Von Bild- und Rätselmaterial existieren teilweise vektorbasierte Originale, von denen frei skalierbare PDF-Exporte angefragt werden können. Das gilt aber nicht für das gesamte Material. In manchen Fällen kann eine geeignet justierte Vektorisierung des Materials Ihrerseits eine Lösung sein.
Wir stellen unseren Gemeindebrief als PDF online. Können wir darin Material der KiGo-Tipps verwenden?
Ja, Sie können Ihren Gemeindebrief als PDF-Datei im Internet zum Herunterladen anbieten, wenn das Material dort korrekt gekennzeichnet ist, siehe oben.
Können wir Material der KiGo-Tipps direkt in unseren eigenen Internetauftritt einbauen?
Nein, eine Erlaubnis für die Wiederveröffentlichung durch Dritte im Internet wird nicht erteilt, siehe hier. Beachten Sie jedoch die vorangehende Frage zum Thema Gemeindebrief.
Diese Nutzung ist nicht zulässig
Material-Übernahme ins Internet unzulässig
Unzulässige Integration
Integrieren Sie keine Bilder (per „Inline Links“) oder Textpassagen aus diesem Angebot in Ihre eigenen Internet-Seiten (sog. „Embedded Content“). Auch signifikante Textübernahmen in Ihre eigenen Internetseiten sind nicht vom Zitatrecht gedeckt.
Diesbezügliche Anfragen werden abschlägig beschieden. Es ist nicht vorgesehen, dass Angebotsmaterial auch durch andere Herausgeber online gestellt werden kann. Beim Auffinden wird durchweg die Löschung verlangt.
Verweisen Sie stattdessen besser mit einem Link auf diejenige Seite der KiGo-Tipps, auf der die gewünschte Abbildung zu sehen oder die Textpassage zu lesen ist.
Es ist ausdrücklich zulässig, den Gemeindebrief als PDF-Version im Internet zum Download online zu stellen, wenn darin Material der KiGo-Tipps ordnungsgemäß verwendet wird.
Entfernen von Urhebervermerken unzulässig
Unzulässige Löschung
In PDF-Downloads von Gemeindebriefen findet sich hin und wieder Material, aus dem der Urhebervermerk der KiGo-Tipps entfernt wurde.
Das ist ein Verstoß gegen die Regelungen des Urheberrechts und nicht zulässig.
Welche Seite ist das denn?
Seitenadresse als QR-Code
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter schaut mit Ihnen diese Seite an und möchte deren Adresse? Einfach den QR-Code™ mit dem Smartphone scannen lassen. Der Code enthält die Adresse dieser Seite.
www.kigo-tipps.de/
html/copyrig.htm
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