Die KiGo-Tipps sind Seiten mit Impulsen, Ideen und Gratis-Material für
Kindergottesdienst, Kinderkirche und christliche Kinderarbeit.
Lesen Sie hier, was Sie mit dem Material tun können und was nicht.
So können Sie das Material nutzen
Sich inspirieren lassen
Neue Ideen aufgreifen
Die KiGo-Tipps helfen, neue Anregungen aufzugreifen und den Kindern in
Kirchen, Gemeinden und Gemeinschaften die gute Nachricht von JESUS lebendig
zu machen.
Das Angebot steht deshalb kostenlos und öffentlich im Internet zur Verfügung.
Nutzen Sie es intensiv zum Ideen-Austausch und als Anregung, wenn Sie im Kreis
der Mitarbeitenden die nächsten Termine vorbereiten.
Lassen Sie sich von den Anregungen inspirieren. Entwickeln Sie Ideen weiter
oder fassen Sie Dinge zusammen.
Einsatz im Kindergottesdienst
Zeigen, Drucken, Einsetzen
Klar, dass dieses Material natürlich dafür gedacht ist, dass Sie es im
Kindergottesdienst, Schulgottesdienst, Kindergarten oder in der Schulstunde,
Gruppenstunde oder Freizeit verwenden. Speichern Sie es auf Ihrem Rechner,
Tablet oder Smartphone oder drucken Sie Texte, Bilder und Rätsel für den
Einsatz aus.
In diesem Rahmen verwendet, unterliegt der Einsatz keiner Einschränkung. Das
Copyright am Material bleibt dabei zwar vorbehalten, für Sie bedeutet das aber
keine Beschränkung.
Ausgedrucktes Material kann im Anschluss an den Einsatz natürlich den
Kindern mit nach Hause gegeben werden.
Abdruck in Printmedien/PDF
Broschüren, Kirchenboten, Gemeindebriefe
Bitte
beachten Sie: Wenn Sie das Material in irgendeiner Form Ihrerseits
veröffentlichen wollen, z.B. in Broschüren Ihrer Kirche, Gemeinde oder
Gemeinschaft, in Kirchenboten, Gemeindeblättern und
-briefen,
im Programm-Material
von Veranstaltungen, Freizeiten, Schulfesten und dergleichen, müssen Sie
beim abgedruckten Material stets den
Urhebervermerk
anbringen: (C) K. Maisel, www.kigo-tipps.de
Das Entfernen bereits vorhandener Urhebervermerke aus dem verwendeten
Material ist nicht zulässig!
Im Hinblick auf das Urheberrecht unterscheidet sich das hier angebotene Material
also in keiner Weise von Material aus Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, eBooks,
CDs, DVDs, Kassetten und ähnlichem.
Häufige Fragen zum Abdruck
Brauchen wir für einen Abdruck eine individuelle
Genehmigung?
Nein, auf individuelle Antragstellung und Genehmigung wird hier vollständig verzichtet.
Hintergrund: Seit die
Datenschutz-Grundverordnung DSGVO im Mai 2018 in allen
EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig geworden ist, wäre eine konforme Behandlung
der anfallenden personenbezogenen Daten im Genehmigungsprozess mit zuviel Aufwand
verbunden.
Wir möchten
Material für einen Abdruck verwenden, wollen es dazu aber verändern.
Solche Anfragen beziehen sich meist auf Bildmaterial. Vor einer veränderten
Verwendung ist eine Abstimmung nötig, per Mail an: webmaster@kigo-tipps.de
Als Zeitschriften-Redaktion
benötigen wir höher aufgelöstes Bildmaterial. Wo finden wir das?
Von Bild- und Rätselmaterial existieren teilweise vektorbasierte Originale, von denen
frei skalierbare PDF-Exporte angefragt werden können. Das gilt aber nicht für das
gesamte Material. In manchen Fällen kann eine geeignet justierte Vektorisierung des
Materials Ihrerseits eine Lösung sein.
Wir stellen unseren Gemeindebrief als
PDF online.
Können wir darin Material der KiGo-Tipps verwenden?
Ja, Sie können Ihren Gemeindebrief als PDF-Datei im Internet zum Herunterladen
anbieten, wenn das Material dort korrekt gekennzeichnet ist, siehe
oben.
Können wir Material der KiGo-Tipps direkt in unseren eigenen
Internetauftritt einbauen?
Nein, eine Erlaubnis für die Wiederveröffentlichung durch Dritte im Internet wird
nicht erteilt, siehe
hier.
Beachten Sie jedoch die vorangehende Frage zum Thema Gemeindebrief.
Diese Nutzung ist nicht zulässig
Material-Übernahme ins Internet unzulässig
Unzulässige Integration
Integrieren Sie keine Bilder (per „Inline Links“)
oder Textpassagen aus diesem Angebot in Ihre eigenen Internet-Seiten
(sog. „Embedded Content“). Auch signifikante Textübernahmen
in Ihre eigenen Internetseiten sind nicht vom Zitatrecht gedeckt.
Diesbezügliche Anfragen werden abschlägig beschieden. Es ist nicht vorgesehen, dass
Angebotsmaterial auch durch andere Herausgeber online gestellt werden kann.
Beim Auffinden wird durchweg die Löschung verlangt.
Verweisen Sie stattdessen besser mit einem Link auf diejenige Seite der
KiGo-Tipps, auf der die gewünschte Abbildung zu sehen oder die Textpassage
zu lesen ist.
Es ist ausdrücklich zulässig, den Gemeindebrief als PDF-Version im Internet
zum Download online zu stellen, wenn darin Material der KiGo-Tipps
ordnungsgemäß
verwendet wird.
Entfernen von Urhebervermerken unzulässig
Unzulässige Löschung
In PDF-Downloads von Gemeindebriefen findet sich hin und wieder Material, aus dem der
Urhebervermerk der KiGo-Tipps entfernt wurde.
Das ist ein Verstoß gegen die Regelungen des Urheberrechts und nicht
zulässig.
Welche Seite ist das denn?
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Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter schaut mit Ihnen diese Seite
an und möchte deren Adresse? Einfach den
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